Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Scholz Medical GmbH

1. Geltungsbereich
1.1) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung, durch Abschluss des Vertrages oder durch Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers oder des Lieferanten, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2) Unsere Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Angebot / Vertragsabschluss
2.1) Die Angebote unseres Kataloges sind ausschließlich für Ärzte, Kliniken, Pflegedienste, Altenheime, Anstalten, Behörden und Unternehmen bestimmt, die Erzeugnisse in ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit anwenden.
2.2) Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, freibleibend.
2.3) Unser Katalog ist kein Angebot im rechtlichen Sinne. Verträge kommen erst durch die Bestellung des Kunden und unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
2.4) An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen usw. steht uns das alleinige Urheberrecht zu und sie dürfen unbefugten Dritten seitens des Kunden nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen vor.

3. Preise
3.1) Unsere Preise verstehen sich in EURO und netto zuzüglich der jeweils am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen separat ausgewiesen.
3.2) Mit Erscheinen eines neuen Kataloges verlieren alle Preisangaben aus einem früheren Katalog ihre Gültigkeit. Alle Preise basieren auf den derzeit gültigen Lohn-, Material- und Bezugspreisen. Wir behalten uns Preisänderungen gegenüber den Angaben in dem jeweils aktuellen Katalog ausdrücklich vor.

4. Lieferung- und Versandkosten
4.1) Wir liefern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für 5,00€ (netto) = 5,95€ brutto pro Paket. Sind für eine Bestellung aufgrund der Größe oder des Volumens der Bestellung mehrere Pakete nötig, steigen die Versandkosten entsprechend Satz 1 pro Paket. Die tatsächlichen Versandkosten sind im Angebot oder der Auftragsbestätigung ersichtlich.


4.2) Für Lieferungen außerhalb von Deutschland werden die Kosten individuell berechnet und werden entsprechend Auftragsbestätigung abgerechnet.
4.3) Für Laborbedarf werden die tatsächlichen Versandkosten berechnet und sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
4.4) Grundsätzlich sind die Preise der Auftragsbestätigung bindend.
4.5) Bei Aufteilung von zentral erteilten Aufträgen an mehrere Versandadressen gilt die vorstehende Regelung für jede Versandadresse gesondert und es werden für jede Adresse entsprechend der vorstehenden Regelung Versandkosten berechnet.

4.6) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, ohne dass sich die Versandkosten für den Kunden dadurch erhöhen.

5. Gefahrenübergang
5.1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Transportführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers auf den Abnehmer über.
5.2) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Zahlungsbedingungen
6.1) Unsere Zahlungsbedingungen richten sich grundsätzlich nach dem Ausweis auf der entsprechenden Rechnung oder nach individuellen Vereinbarungen. Ist auf einer Rechnung nichts ausgewiesen und es gibt keine individuellen Vereinbarung gelten folgende Zahlungsbedingungen.
6.2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 14 Tagen tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es einer zusätzlichen Mahnung bedarf.
6.3) Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist stets der Geldeingang oder die Kontogutschrift bei uns möglich.
6.4) Eine erfolgte Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft; wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der Teilmengen nicht verweigert werden.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
7.2) Bei von dritter Seite vorgenommenen Pfändungen „auch nach Vermischung oder Verarbeitung“ sowie bei jeder anderen von dritter Seite ausgehender Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
7.3 Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung , Sicherungsabtretung oder Überlassung im Tauschwege, ist dem Kunden nicht gestattet. Die Berechtigung zur Weitergabe erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, sobald der Kunde uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt oder sonstige uns gegenüber bestehende Verpflichtungen, insbesondere aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt, verletzt.
7.4 Die Forderung aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit schon jetzt im Voraus einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der uns ihm gegenüber zustehenden Forderung zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin die Namen der Drittschuldner anzugeben.
7.5 Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Lieferung widerruflich ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, oder sobald er uns gegenüber mit seinen Verpflichtungen in Verzug kommt. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer unverzüglich schriftlich den Drittschuldnern die abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Drittschuldnern Abtretung anzuzeigen.
7.6 Die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten sind nach Wahl des Käufers auf sein Verlangen hin insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung unsererseits um 20% übersteigt.

8. Mängelanzeige
8.1) Ist der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, sind erkennbare Mängel gem. § 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware zu rügen.
Verpackungen sind unverzüglich nach der Lieferung der Ware auf ihre Ordnungsgemäßheit zu überprüfen und dabei festgestellte Mängel spätestens innerhalb von 7 Tagen bei uns zu rügen. Die festgestellten Beschädigungen an der Verpackung muss sich der Kunde bei Anlieferung vom Transportführer schriftlich bestätigen lassen.
8.2) Die beanstandete Ware ist zur Prüfung durch uns zur Verfügung zu halten und muss solange in produktentsprechender Weise gelagert und sachgerecht behandelt werden.
8.3) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung. Zum Rücktritt vom Vertrag, soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
8.4) Bei nicht fristgerechter Anzeige ist die Mängelanzeige ungültig und der volle Kaufpreis wird geschuldet. Sollte die Scholz GmbH die Ware auf Kulanz dennoch ersetzten oder zurücknehmen ist dies ein Ausnahmefall und führt keinesfalls zu einer Aufhebung der voranstehenden Regelungen für andere Fälle.
8.5) Muster und Proben sowie die Angaben in unserem Katalog geben nur den durchschnittlichen Zustand und die Güte der Ware wieder. Handelsübliche oder zumutbare Abweichungen der gelieferten Ware hiervon stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden. Etwas anders gilt nur bei entsprechender Vereinbarung.

9.Höhere Gewalt, Streiks usw.
9.1) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, bei Lieferungsversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Bedarfsstoffe etc., auch, wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir in der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen dadurch verhindert sind, eine mit uns vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.
9.2) Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Das gleiche gilt bei Unzumutbarkeit. Hierauf können wir uns nur berufen, wenn wir den Abnehmer unverzüglich über die vorgenannten Umstände benachrichtigen.
Dauern die vorerwähnten Umstände länger als 3 Monate an, sind wir und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine erfolgte Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
9.3) Im Falle der vorgenannten Umstände stehen dem Kunden weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, uns gegenüber nicht zu. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus nicht bei Verletzung des Körpers und der Gesundheit.

10. Datenschutz
Wir speichern und verwenden die Bestelldaten des Kunden für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung. Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an ausgewählte Partner zur Werbung usw. erfolgt nur unter strenger Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.
11.2) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, ausschließlich München als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt auch für Streitigkeiten, die das Zustandekommen und die Gültigkeit des Vertrages betreffen.

12. Anwendbares Recht
Für Bestellungen, Lieferungen und jegliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, maßgebend.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

14. Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Mängel oder fehlerhafte Verwendungen der von uns vertriebenen Produkte. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller.

15. Stornierung
15.1) Eine Stornierung einer gültigen Bestellung, dies ist der Fall sobald die Scholz GmbH eine Auftragsbestätigung schickt, ist nur nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung der Vertreter der Scholz GmbH möglich.
15.2) Wird ein Auftrag mit der Begründung des Lieferverzugs durch den Kunden storniert, werden die tatsächlich entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Hersteller des Produkts für den Lieferverzug verantwortlich ist und nicht die Scholz GmbH.
15.3) Bei einer Stornierung eines Auftrags aufgrund von Lieferverzug durch den Hersteller ist die Scholz GmbH nicht haftbar zu machen. Die Scholz GmbH haftet nicht für den Lieferverzug von Herstellern.

16. Retoure
16.1)
 Sterile Instrumente können nur zurückgenommen werden, wenn das originale Siegel unbeschädigt ist.

April 2020, Scholz Medical GmbH